Jugendschutz und Verantwortung Bei KI-TV legen wir großen Wert auf den Schutz von Jugendlichen. Unser Jugendschutzbeauftragter, Mathias Wald, stellt sicher, dass unsere Inhalte den geltenden Jugendschutzbestimmungen entsprechen und für alle Altersgruppen geeignet sind. Wir arbeiten eng mit den entsprechenden Institutionen zusammen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Inhalten zu gewährleisten. On-Demand statt Rundfunk KI-TV ist kein Rundfunkveranstalter, da unsere Inhalte on demand zur Verfügung stehen werden. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer den Zeitpunkt des Abrufs unserer Inhalte individuell bestimmen können. Nach den Regelungen des Medienstaatsvertrags (§ 2 Abs. 1), die für Rundfunk gelten, wird unser Angebot nicht linear verbreitet, sondern steht jederzeit abrufbereit zur Verfügung. Dies entspricht dem Konzept vieler Video-on-Demand-Plattformen, bei denen der Nutzer den Startzeitpunkt bestimmt. Geringe Reichweite in der Anfangsphase Da wir uns derzeit noch in der Aufbau- und Startphase befinden, haben wir eine geringe Reichweite von unter 17.500 Nutzern in einem Zeitraum von sechs Monaten prognostiziert. Laut den Regelungen für Internet-Streams sind Angebote, die im Durchschnitt weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen, ebenfalls zulassungsfrei. Unser Fokus liegt derzeit darauf, das Angebot zu erweitern und in Zukunft eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Warum wir nicht als Rundfunkveranstalter gelten Zusammengefasst fallen wir nicht unter die Regelungen für Rundfunk, da unser Angebot: > On-Demand verfügbar ist – die Nutzer wählen den Zeitpunkt der Wiedergabe selbst.> Eine geringe Reichweite hat, die unter den gesetzlichen Vorgaben für Zulassungsfreiheit liegt. > Keine lineare Verbreitung nach Sendeplan erfolgt. Wir freuen uns, unser Angebot kontinuierlich auszubauen, und halten dabei alle gesetzlichen Vorgaben ein, um unseren Nutzern und der Öffentlichkeit einen sicheren, regelkonformen Zugang zu unseren Inhalten zu bieten.